Penn & Partner
Steuerberater - Rechtsanwalt
 

UNSERE LEISTUNGEN FÜR SIE

Unterneh­mens­nach­folge­-Bera­tung



Die Unternehmensnachfolge muss, ebenso wie die Gründung eines Unternehmens, auf eine solide und sichere juristische Basis gestellt werden – auch dann, wenn der Zeitpunkt der Übergabe nicht feststeht oder noch in weiter Ferne liegt. Wir unterstützen Sie bei der Planung und der vertraglichen Gestaltung der Nachfolgeregelung und helfen Ihnen so, eine verbindliche Lösung zu finden, die Ihren Wünschen entspricht.





Unser Beratungsangebot



I. Steueroptimierte Nachlassgestaltungen vor und nach dem Erbfall


Das Familienvermögen in die nächste Generation zu übertragen, den Familienfrieden zu erhalten, die eigene Altersversorgung abzusichern und die Steuerlast zu optimieren, ist eine große Herausforderung, bei der wir sie als spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater gerne unterstützen.

Gestaltungsmöglichkeiten bestehen gerade zu Lebzeiten, bspw. durch lebzeitige Schenkungen oder steueroptimierte Testamente bzw. Verfügungen von Todes wegen sowie Gesellschaftsverträge, die eine auf Ihre persönlichen Verhältnisse abgestimmte Nachfolge in Privat- und / oder Betriebsvermögen ermöglichen.

Auch nach dem Erbfall existieren „Korrekturmöglichkeiten“ wie z.B. die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflicht­teilsansprüchen, um misslungene Gestaltungen im Hinblick auf zivil- und steuerrechtliche Rechtsfolgen der familiären  Interessenlage anzupassen.





II.    Steuererklärungen

Im Zusammenhang mit lebzeitigen Übertragungen oder Erbschaften sind Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuererklärungen zu fertigen sowie umfangreiche Bewertungen von bspw. Immobilien und Unternehmen für steuerliche Zwecke dem Finanzamt zur Verfügung zu stellen. Auch hierbei unterstützen wir Sie gern.

Auch die einkommensteuerlichen Folgen solcher Übertragungen haben wir im Blick. Gern stehen wir diesbzgl. Ihrem Steuerberater zur Verfügung.

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III. Vorsorge

Runden Sie den Schutz Ihres Familienvermögens, aber insbesondere auch Ihres eigenen Wohlergehens ab, indem Sie Ihre Handlungsfähigkeit durch sorgfältig ausgestaltete Vorsorgevollmachten, Patientenverfü­gungen, etc. für den Fall schwerer Erkrankungen, die temporär keine Willensbekundungen zulassen, aufrecht erhalten.


Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise sowie unserem Know how, welches wir durch den regelmäßigen Austausch mit führenden, meinungsbildenden Berufskollegen sowie durch den Besuch von Fortbildungen stets auf dem Laufenden halten.




 
 
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